- Hypothekenbanken
- privatrechtliche Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, (1) auf Grundlage grundpfandrechtlicher gesicherter Kredite in der EU und dem EWR Hypothekenpfandbriefe sowie (2) auf Grundlage von Forderungen gegen Einrichtungen des öffentlichen Sektors in der EU, dem EWR und den außereuropäischen G 7-Staaten öffentliche Pfandbriefe auszugeben. Andere Geschäfte (z.B. Hypothekengeschäft in den außereuropäischen G7-Staaten) sind in begrenztem Umfang erlaubt. Die Bedeutung der Auslandsmärkte ist für die H. in den vergangenen Jahren gewachsen. Seit Juli 2002 gestattet es das HBG den Instituten, ihr Kreditgeschäft außerhalb Europas auch in den USA, Kanada und Japan zu betreiben. Der Pfandbrief, das traditionelle Refinanzierungsinstrument der H., ist die größte homogene Asset-Klasse am europäischen Schuldverschreibungsmarkt. Der Rechtsrahmen zur Emission von Pfandbriefen, das HBG, ist streng an dem Grundsatz des Gläubigerschutzes orientiert. Tatsächlich haben Pfandbriefe aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen eine Kreditqualität, die der souveräner Schuldner nahe kommt. Der Jumbo-Pfandbrief, das Segment für großvolumige Emissionen, ist dabei bes. auf die Liquiditätsanforderungen institutioneller Anleger aus dem In- und Ausland zugeschnitten.- Weitere Informationen unter www.hypverband.de.
Lexikon der Economics. 2013.